Leitbild der anwaltlichen Tätigkeit ist es, nach sorgfältiger Analyse des Sachverhalts effiziente Problemlösungen darzustellen und diese zügig umzusetzen. Denn Sie wünschen nicht die Routineberatung "von der Stange", sondern eine individuelle Problemerfassung mit anschließendem maßgeschneiderten und effektiven Lösungsvorschlag unter Beachtung der Kosten.
Wir begleiten Sie bei der juristischen Gestaltung Ihrer unternehmerischen und persönlichen Verhältnisse, sei es bei der Gründung und Begleitung Ihres Unternehmens oder bei Veränderungen und Herausforderungen in Ihrem privaten Umfeld.
Darüber hinaus streiten wir für Sie - außergerichtlich - und wenn es sein muss - mit hartem Nachdruck gegenüber Dritten, mit Behörden und vor Gericht, aber immer sachlich, fair und verbindlich im Ton, unabhängig und bundesweit. Und wir können uns für Sie mit der Gegenseite einigen. Denn wir bieten jedem Verhandlungspartner konstruktive Verständigungsmöglichkeiten und die Chance zur Verwirklichung seiner Interessen - und zwar in Ihrem Interesse
Der Schwerpunkt liegt im Zivil- und Handelsrecht, Steuer- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen. Überdies zeigen wir Wege zur unternehmensinternen Einhaltung gesetzlicher Regelungen.
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes ist unter anderem das Recht der Schuldverhältnisse und Kreditsicherheiten (zum Beispiel Kauf- und Werkvertragsrecht, Mietrecht, Darlehen), das Recht der Kaufleute und das Recht der Immobilien.
Wir verfolgen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Ihre Ansprüche, stehen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Seite und führen für Sie vor allen deutschen Gerichten erst- und zweitinstanzliche Zivilprozesse. Für die Vertretung vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs verfügen wir über bewährte Kontakte zu dort ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten.
Bevor wir Ihnen zur Führung eines nicht selten zeit- und geldintensiven Zivilprozesses raten, geht eine am wirtschaftlichen Ergebnis orientierte sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage voraus. Überdies unterstützen wir Sie bei der effektiven Streitbeilegung durch das Führen von Vergleichsverhandlungen sowie im Rahmen einer Mediation. Freilich stehen wir Ihnen bei allen Formen der Zwangsvollstreckung zur Seite, um das erkämpfte Recht auch Wirklichkeit werden zu lassen
Nur wenige Rechtsgebiete sind in einem Ausmaß von Streitkunst, hohem Fachwissen und Verhandlungsgeschick geprägt wie das Steuerrecht, ist es doch eine Querschnittsmaterie, die viele Bereiche des Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrechts durchdringt und zu ihnen in Wechselwirkung steht.
Wir streiten für Sie und bieten Verständigungsmöglichkeiten in Verfahren der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung), in Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozessen sowie bei der Selbstanzeige und im Steuerstrafverfahren. Insolvenzverwalter unterstützen wir bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und vertreten sie in Steuerverwaltungs- sowie Rechtsbehelfsverfahren.
Überdies bieten wir individuelle Gestaltungen für Ihre steuerlichen und außersteuerlichen Interessen und beraten Sie über steuerliche Risiken und zu Präventionsmaßnahmen, anlässlich beabsichtigter Unternehmensgründungen oder Umwandlungen sowie im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen.
Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wobei wir gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten.
Arbeitgeber unterstützen wir bei der Prüfung beabsichtigter Personalentscheidungen. Arbeitnehmern helfen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Abwehr von Angriffen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wir führen außergerichtliche und gerichtliche Verhandlung mit dem Ziel der erfolgreichen Streitbeilegung, wahren dabei die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belange und übernehmen die Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten in allen Instanzen. Nicht zuletzt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten hinsichtlich sonstiger Dienstverhältnisse, wie Anstellungsverhältnissen von Geschäftsführern, Handelsvertretern und freien Mitarbeitern.
In Anbetracht der ständig lauernden Gefahr von Insolvenzen und den Einschnitten, die damit für alle Beteiligten verbunden sind, aber auch im Hinblick auf die Chancen, die das Insolvenzrecht bietet, sind wir bemüht, Ihre Interessen in Insolvenzverfahren gleichermaßen optimal durchzusetzen.
Aus Gläubigersicht gehört hierzu die Vorfeldberatung bei Vertragsgestaltungen zur Forderungssicherung, in Insolvenzverfahren die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, die Prüfung von Insolvenzplänen sowie die Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten. Ferner vertreten wir Sie gegenüber Insolvenzverwaltern, wenn zum Beispiel nach erklärter Anfechtung Ansprüche geltend gemacht werden. Für Insolvenzverwalter führen wir Prozesse zur Verfolgung und Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche.
Wir stehen Ihnen bei der Gründung, Führung, Erweiterung und Reorganisation von Personen- und Kapitalgesellschaften zur Seite.
Hierzu gehören die umfassende rechtliche und steuerliche Beratung bei Gründung und Rechtsformwahl, die Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmensverträgen, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Begleitung von Umwandlungen, die Entwicklung von Dienstverträgen für die Geschäftsführungsorgane, aber auch die Vertretung und Betreuung bei der Abwicklung anlässlich der Beendigung einer Gesellschaft.
Kommt es zum Streit unter den Gesellschaftern, vermitteln wir und suchen nach Lösungen. Gelingt dies zunächst nicht, streiten wir Ihre Interessen als Gesellschafter.
Irgendwann steht jeder Unternehmer vor der Aufgabe, sein "Lebenswerk" in andere Hände zu legen und zugleich die weitere Existenz abzusichern. Eine Regelung der Nachfolge - sowohl privat als auch im Unternehmen - erfordert eine sorgfältige und langfristige Planung. Nicht immer ist eine steueroptimale Regelung sinnvoll für den Fortbestand des Unternehmens. Andererseits: wer will schon unnötig Steuern zahlen?
Wir sind bei der Unternehmensnachfolge und bei allen Fragen erbrechtlicher Gestaltungen, vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen behilflich. Wir beraten Sie im Spannungsfeld des Vermögenserhaltes, der steuerlich optimalen Gestaltung und der adäquaten erbrechtlichen Absicherung, insbesondere bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Natürlich vertreten wir Sie auch bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüchen.