Leitbild der anwaltlichen Tätigkeit ist es, nach sorgfältiger Analyse des Sachverhalts effiziente Problemlösungen darzustellen und diese zügig umzusetzen. Erwünscht ist nicht die Routineberatung "von der Stange", sondern die maßgeschneiderte Lösung.
Wir begleiten Sie bei der juristischen Gestaltung Ihrer unternehmerischen und persönlichen Verhältnisse. Und wir streiten für Sie - außergerichtlich - und wenn es sein muss - mit hartem Nachdruck vor Gericht, aber immer sachlich, fair und verbindlich im Ton, unabhängig und bundesweit. Und wir können uns einigen. Denn wir bieten jedem Verhandlungspartner konstruktive Verständigungsmöglichkeiten und die Chance zur Verwirklichung seiner Interessen - und zwar in Ihrem Interesse.
Der Schwerpunkt liegt im Zivil- und Handelsrecht, Steuer- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen. Überdies zeigen wir Wege zur unternehmensinternen Einhaltung gesetzlicher Regelungen.
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes ist unter anderem das Recht der Schuldverhältnisse und Kreditsicherheiten (zum Beispiel Kauf- und Werkvertragsrecht, Mietrecht, Darlehen), das Recht der Kaufleute und das Recht der Immobilien. Wir verfolgen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Ihre Ansprüche, stehen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Seite und führen für Sie vor allen deutschen Gerichten erst- und zweitinstanzliche Zivilprozesse. Für die Vertretung vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs verfügen wir über bewährte Kontakte zu dort ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten.
Bevor wir Ihnen zur Führung eines nicht selten zeit- und geldintensiven Zivilprozesses raten, geht eine am wirtschaftlichen Ergebnis orientierte sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage voraus. Überdies unterstützen wir Sie bei der effektiven Streitbeilegung durch das Führen von Vergleichsverhandlungen sowie im Rahmen einer Mediation. Freilich stehen wir Ihnen bei allen Formen der Zwangsvollstreckung zur Seite, um das erkämpfte Recht Wirklichkeit werden zu lassen.
Nur wenige Rechtsgebiete sind in einem Ausmaß von Streitkunst, hohem Fachwissen und Verhandlungsgeschick geprägt wie das Steuerrecht, ist es doch eine Querschnitssmaterie, die viele Bereiche des Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrechts durchdringt und zu ihnen in Wechselwirkung steht.
Wir streiten für Sie und bieten Verständigungsmöglichkeiten in Verfahren der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung), in Einspruchsverfahren und in Finanzgerichtsprozessen sowie bei der Selbstanzeige und im Steuerstrafverfahren. Insolvenzverwalter unterstützen wir bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Rahmen der Masseverwaltung und vertreten sie in Steuerverwaltungs- sowie Rechtsbehelfsverfahren.
Überdies bieten wir individuelle Gestaltungen für Ihre steuerlichen und außersteuerlichen Interessen und beraten Sie über steuerliche Risiken und zu Präventionsmaßnahmen, anläßlich beabsichtigter Unternehmensgründungen oder Umwandlungen sowie im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen.